Wenn man sich mal auf die Suche nach kuriosen Gesetzen macht, wird man schnell fündig. Und nicht nur das, man kann sich irgendwie nicht entscheiden, ob man lachen oder weinen soll, denn das Gefühl von Sinnlosigkeit und Kuriosität macht einem schnell klar, dass diese Gesetze teilweise doch eher als „staatliche Unfälle“ gewertet werden können. Ich stell Euch nun mal ein paar Gesetze aus verschiedenen Ländern vor:

1. Die Engländer und ihre Queen- eine Beziehung, die wohl niemals endet. Die Queen ist so wichtig und verdient soviel Respekt, dass es ein klarer Gesetzesverstoß ist, wenn man die Briefmarke des Staatsoberhauptes falsch herum auf Brief oder Postkarte klebt.

2. Ein wohl sehr kurioses, aber wichtiges Gesetz aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besagt, dass „eine Ehe aufgehoben werden kann, wenn 1. ein Ehegatte bei der Eheschließung bewusstlos war oder, wenn 2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt.“ (BGB §1314 II) Da fragt man sich doch gleich: Wie will man nachher feststellen, dass ein Ehepartner nicht lügt, wenn er sagt, dass er nicht wusste, dass er gerade heiratet? Und wie kann ein Ehegatte „ja“ sagen, wenn er bewusstlos ist?  Naja, es gibt halt nicht auf alle Fragen eine Antwort ;).

3. In Antibes (Frankreich) ist es verboten, Polizisten und Polizeiwagen zu fotografieren, auch, wenn sie nur im Hintergrund stehen.

4. Die Stadt Seattle will wohl sichergehen, dass im Bus kein „Goldfischunglück“ passiert oder die Fahrt durch die Bewegung behindert wird, denn man darf Goldfische nur in Gläsern im Bus transportieren, wenn sie sich nicht bewegen.

5. Frauen, die in St. Louis wohnen, haben es nicht leicht. Die Feuerwehr darf Frauen nur retten, wenn sie vollständig bekleidet sind. Das heißt also, wenn eine Frau nur mit einem Morgenmantel bekleidet ist, muss sie selbst schauen, wie sie einem Unglück entkommt.

6. In Singapur wird scheinbar sehr auf Hygiene geachtet. Wenn man auf öffentlichen Toiletten nicht abspült, kostet es 500€ Strafe. Dies wird sogar ab und zu von Polizisten kontrolliert.

7. Und zum Schluss noch ein sehr wichtiger Auszug aus dem BGB, der sich ganz genau mit Bienenschwärmen beschäftigt:

§962 – Verfolgungsrecht des Eigentümers

Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnng eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

Jetzt habt ihr hoffentlich einen kleinen Überblick. Man muss festhalten, dass dieses nur ein Ausschnitt ist. Auf meiner Suche bin ich noch auf viele viele mehr Gesetze gestoßen.